W. Rein Vermögensverwaltung GmbH, Bissingen an der Teck, Bodenäckerstr. 15/1, 73266 Bissingen an der Teck. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Kirchheim unter Teck. Neue Geschäftsanschrift: Hofbaumgärten 14, 73230 Kirchheim unter Teck.
W. Rein Vermögensverwaltung GmbH, Bissingen an der Teck, Bodenäckerstr. 15/1, 73266 Bissingen an der Teck. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "W. Rein Verwaltungs-GmbH", Bissingen an der Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 230989) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.