W. Scheider GmbH, Pforzheim, (Nibelungenstr. 38, 75179 Pforzheim).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.04.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
W. Scheider GmbH, Pforzheim, (Nibelungenstr. 38, 75179 Pforzheim).Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Scheider, Wieland, Diplom-Ingenieur, Pforzheim, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Scheider, Wieland, Pforzheim als Inhaber der Firma "CAD-Konstruktionsbüro Wieland Scheider e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702831) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.