W. Weitz GmbH & Co., Hamburg (Neuer Wall 26-28, 20354 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden W. Weitz GmbH & Co. KG Bielefeld am 30.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
20354 Hamburg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.weitz-porzellan.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG