W.U.V. Energie-Systeme Verwaltungs GmbH, Dormagen (Sebastian-Bach-Straße 38, 41539 Dormagen). Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
W.U.V. Energie-Systeme Verwaltungs GmbH, Dormagen (Sebastian-Bach-Straße 38, 41539 Dormagen). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein . Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Liquidator kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Bestellt als Liquidator: Weiß, Martin Richard, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 28. Dezember 2007 aufgelöst.
W.U.V. Energie-Systeme Verwaltungs GmbH, Kürten (Sebastian-Bach-Straße 38, 41539 Dormagen). Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Neuss, HRB 14194) Dormagen.
W.U.V. Energie-Systeme Verwaltungs GmbH, Dormagen (Sebastian-Bach-Straße 38, 41539 Dormagen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 4. Januar 1999. Die Gesellschafterversammlung vom 22. März 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Kürten (bisher AG Köln HRB 47068) nach Dormagen beschlossen. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Kommanditgesellschaft in Firma "W.U.V. Energie-Systeme GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Kürten, deren Gegenstand der Handel mit und die Installation von Eigenstromerzeugungsanlagen und klimatechnischen Anlagen ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Weiß, Martin Richard, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.