W2001 Blue Verwaltungs GmbH & Co. OHG, Eschborn, Mergenthaler Allee 55, 65760 Eschborn.Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Odelay Holding B.V., Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel, Amsterdam/Niederlande Nr. 34284108). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
W2001 Blue Verwaltungs GmbH & Co. OHG, Eschborn, Mergenthaler Allee 55, 65760 Eschborn.(Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Veräußerung von Grundvermögen, die Verwaltung des Grundvermögens bis zur Veräußerung, die Beteiligung an Unternehmen mit ähnlichem Gesellschaftszweck sowie die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin. Vom Unternehmensgegenstand ausgenommen sind die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliengeschäften und der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss solcher Geschäfte und alle sonstigen in § 34c Gewerbeordnung aufgeführten Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an gleichartigen oder ähnlicchen Unternehmen beteiligen. ).Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mergenthaler Allee 55, 65760 Eschborn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: W2001 Fifty-Two B.V., Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel, Amsterdam/Niederlande Nr. 34174463), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Odelay Holding B.V., Amsterdam/Niederlande (Kamer van Koophandel, Amsterdam/Niederlande Nr. 34284108), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der W2001 Blue Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55783). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.