W456 Vermögensverwaltungs GmbH, München, Widenmayerstraße 5, 80538 München. Die W456 Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 154562) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
W456 Vermögensverwaltungs GmbH, München, Widenmayerstraße 5, 80538 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2011. Geschäftsanschrift: Widenmayerstraße 5, 80538 München. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch der Erwerb, Nutzung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz und eigenen grundstücksgleichen Rechten. Jegliche gewerbliche Tätigkeit ist der Gesellschaft untersagt. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinzlmeir, Ralf Rudolf, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der W456 Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 84960). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.