HRB 3608: WAB Kosbach Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH, Erlangen, Schleienweg 11, 91056 Erlangen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2022 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Vertretungsregelung. Neue Firma: WAB LebensRaum gGmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, mit sich als Vertreter einer gemeinnützigen Organisation Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRB 3608: WAB Kosbach Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH, Erlangen, Schleienweg 11, 91056 Erlangen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ganzmann, Jürgen, Weisendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3608: WAB Kosbach Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH, Erlangen, Schleienweg 11, 91056 Erlangen. Bestellt: Geschäftsführer: Hennemann, Josef, Herzogenaurach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 3608:WAB Kosbach Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH, Erlangen, Schleienweg 11, 91056 Erlangen.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 5 (Veräußerung, Teilung und Abtretung von Gesellschaftsanteilen, Erwerb eigener Gesellschaftsanteile), 6 (Einziehung von Gesellschaftsanteilen) und 11 (Selbstlosigkeit) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Pflege, Betreuung und Förderung von pflegebedürftigen und/oder Menschen mit Behinderung sowie die Förderung der Jugendfürsorge und Altenpflege.
HRB 3608:WAB Kosbach Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH, Erlangen, Schleienweg 11, 91056 Erlangen.Die WAB Höchstadt Wohnen, Arbeiten und Befähigen Gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Höchstadt a.d. Aisch (Amtsgericht Fürth HRB 12139) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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