WABCO GmbH, Bonn, Euskirchener Str. 80, 53121 Bonn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WABCO Systeme GmbH am 14.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WABCO GmbH, Bonn, Euskirchener Str. 80, 53121 Bonn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2012 mit der WABCO Systeme GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57342) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WABCO GmbH, Bonn (Euskirchener Str. 80, 53121 Bonn). Bestellt zum Geschäftsführer: Baerbock, Jörg, Pattensen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.