WABE GmbH, Laer (Zum Hagenbach 20, 48366 Laer). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VSA ApothekenSysteme GmbH am 04.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WABE GmbH, Laer (Zum Hagenbach 20, 48366 Laer). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.05.2006 mit der VSA ApothekenSysteme GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 125828) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WABE GmbH, Laer (Zum Hagenbach 20, 48366 Laer). Nicht mehr Geschäftsführer: Chantrero, Victor Javier Castro, Albstadt, * ‒.‒.‒‒ und Lehmkuhl, Axel, Billerbeck, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Schallenmüller, Hermann, Heiningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WABE GmbH, Laer (Zum Hagenbach 20, 48366 Laer). Mit der VSA ApothekenSysteme GmbH, München (Amtsgericht München, HRB 125828) als herrschendem Unternehmen ist am 21.12.2005 Betriebsführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21./22.12.2005 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.