HRB 113080: WADP Wohnpark an der Pinnau GmbH, Hamburg, Herrengraben 1, 20459 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 113080: WADP Wohnpark an der Pinnau GmbH, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 19, 22761 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Herrengraben 1, 20459 Hamburg.
HRB 113080: WADP Wohnpark an der Pinnau GmbH, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 19, 22761 Hamburg. Wohnort geändert, nun: Hemdingen Liquidator: Lorenz, Frank, Hemdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 113080: WADP Wohnpark an der Pinnau GmbH, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 19, 22761 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Lorenz, Frank, Borstel-Hohenraden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
WADP Wohnpark an der Pinnau GmbH, Hamburg, Albert-Einstein-Ring 19, 22761 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kähler Baubetreuungs GmbH mit Sitz in Büsum (AG Pinneberg HRB 1497 ME) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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