WAG Wertstoff-Aufbereitungs-Gesellschaft mbH, Buchholz (Feldstraße 34, 21244 Buchholz). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2008 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Ingrid Gaulke verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung der neu gegründeten Einzelfirma (AG Tostedt HRA 201109) am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
21244 Buchholz
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Amtsgericht: Tostedt
Rechtsform: GmbH