WAGNER BAU GMBH, Straßen- und Tiefbau, Ötisheim (Max-Eyth-Str. 8, 75443 Ötisheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 17.09.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
WAGNER BAU GMBH, Straßen- und Tiefbau, Ötisheim (Max-Eyth-Str. 8, 75443 Ötisheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wagner, Michael, Ötisheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Michael Wagner e. K.", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRA 701007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.