HRA 123: WAHL Kartonagen e.K., Mainz, Hauptstraße 9, 55120 Mainz-Mombach. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.11.2020 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit - mit Ausnahme der in Mainz-Mombach Blatt 5601 des Amtsgerichts Mainz verzeichneten Grundstücke - auf die WAHL Kartonagen GmbH & Co. KG (vormals: WAHL Ausgliederungs GmbH & Co. KG) mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRA 43782) übertragen worden. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55120 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eK