HRB 7132:WAITE STUDIO GmbH, Oer-Erkenschwick, Fritz-Reuter-Straße 22, 45739 Oer-Erkenschwick.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 7132:WAITE STUDIO GmbH, Oer-Erkenschwick, Fritz-Reuter-Straße 22, 45739 Oer-Erkenschwick.Die Gesellschaft ist durch die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 25.04.2014 (80 IN 979/13) aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
WAITE STUDIO GmbH, Bobenheim-Roxheim, Gaustr. 24, 67240 Bobenheim-Roxheim. Neuer Sitz: Oer-Erkenschwick. Geschäftsanschrift: Fritz-Reuter-Str. 22, 45739 Oer-Erkenschwick. Der Sitz ist nach Oer-Erkenschwick (jetzt Amtsgericht Recklinghausen, HRB 7132) verlegt.
HRB 7132:WAITE STUDIO GmbH, Oer-Erkenschwick, Fritz-Reuter-Straße 22, 45739 Oer-Erkenschwick.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006 mit Änderung vom 2.1.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bobenheim-Roxheim (bisher Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 60603) nach Oer-Erkenschwick beschlossen. Geschäftsanschrift: Fritz-Reuter-Straße 22, 45739 Oer-Erkenschwick. Gegenstand: Das Management von Künstlern, Veranstaltungs- und Eventorganisationen, Künstleragentur und Künstlervermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wicht, Stefan Jürgen, Bobenheim-Roxheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WAITE STUDIO GmbH, Bobenheim-Roxheim, Gaustr. 24, 67240 Bobenheim-Roxheim. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
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