WALGO Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG, Kierspe (Haunerbusch 110, 58566 Kierspe).Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Tecoplast GmbH, Burbach (Amtsgericht Siegen HRB 8182). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
WALGO Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG, Kierspe (Haunerbusch 110, 58566 Kierspe). Nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: Tecoplast GmbH, Burbach (Amtsgericht Siegen HRB 8182), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WALGO Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG, Kierspe (Haunerbusch 110, 58566 Kierspe, Die Herstellung sowie der Handel mit Kunststoffartikeln aller Art und der Werkzeugbau.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregel: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Tecoplast GmbH, Dautphetal-Holzhausen (Amtsgericht Marburg HRB 2766), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WALGO Kunststoffverarbeitung GmbH, Kierspe (Amtsgericht Iserlohn HRB 3390) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.