Walker GmbH, Flieden, Bahnhofstraße 26, 36103 Flieden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.8.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Walker Holding GmbH mit Sitz in Flieden (Amtsgericht Fulda HRB 6021) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walker GmbH, Flieden, Bahnhofstraße 26, 36103 Flieden.Die Gesellschafterversammlung vom 19.2.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Bekanntmachung), § 12 (Schlußbestimmungen), § 13 (Kosten) unter Wegfall der §§ 15 bis 17 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 8.3.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 708,12 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie die Änderung des § 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neues Stammkapital: 512.000,00 EUR.
Walker GmbH, Flieden, Bahnhofstraße 26, 36103 Flieden.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Walker GmbH, Flieden, Bahnhofstraße 26, 36103 Flieden.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Walker Fashion GmbH mit Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 10956) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walker GmbH, Flieden, Bahnhofstraße 26, 36103 Flieden.Geändert, nun: Geschäftsführer: Happ, Willi-Adolf, Flieden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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