WARBE Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Guiollettstr. 54, 60325 Frankfurt am Main). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: RFR Warbe Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79420). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
WARBE Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Guiollettstr. 54, 60325 Frankfurt am Main). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: DEGI Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46259). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: RFR Warbe Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79420), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WARBE Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Weserstr. 54, 60329 Frankfurt am Main). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: RFR Warbe Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79420). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: DEGI Beteiligungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46259), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WARBE Immobilien GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Biebergasse 2, 60311 Frankfurt am Main, Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen, die von der DEGI Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds m.b.H. ("DEGI") in ihrer Funktion als Kapitalanlagegesellschaft (in dieser Funktion: die "Kapitalanlagegesellschaft") nach Maßgabe des InvG und der jeweiligen Vertragsbedingungen des Immobilien-Sondervermögens "GRUNDWERT-FONDS" (das "Sondervermögen") unmittelbar für dessen Rechnung erworben werden dürfen, namentlich Grundstücke und Erbbaurechte gemäß § 67 Abs. 1 InvG sowie Vermögensgegenstände im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 6 InvG, sowie der Erwerb von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der Immobilien und sonstigen Vermögensgegenstände erforderlich sind, welche die Kapitalanlagegesellschaft für das Sondervermögen ausüben darf. Die Gesellschaft darf nicht mehr als drei Vermögensgegenstände im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 InvG halten, diese müssen sämtlich in Deutschland oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen sein. Als Immobilie im Sinne des vorangehenden Satzes ist auch eine aus mehereren Immobilien bestehende wirtschaftliche Einheit anzusehen. Die Gesellschaft darf eine Immobilie nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie 15 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, zum Erwerb von Vermögensgegenständen Darlehen aufzunehmen sowie Sicherheiten für die Darlehen unter Beachtung der in § 82 Abs. 3 InvG genannten Voraussetzungen zu bestellen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen und die nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Investmentgesetzes, auch für eine Immobiliengesellschaft nach § 68 InvG zulässig sind.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: RFR Warbe Verwaltung GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79420), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.