HRB 21876: WARECO Immobilien GmbH, Augsburg, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 21876: WARECO Immobilien GmbH, Augsburg, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Walter, Ralf, Augsburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Walter, Roy, Augsburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21876: WARECO Immobilien GmbH, Augsburg, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.05.2006 mit der WALTER Beteiligungen und Immobilien AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 80) ist durch Aufhebung zum 31.12.2018 beendet. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 13.09.2018 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
WARECO Immobilien GmbH, Augsburg, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg. Der mit der WALTER Beteiligungen und Immobilien AG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 80) als herrschender Gesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.05.2006 ist durch Nachtrag vom 11.06.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2013 hat zugestimmt.
WARECO Immobilien GmbH, Augsburg, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg. Die Nutzfahrzeug Service-Center Management GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22285) ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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