WASEL Consulting GmbH, Bergheim (Walter-Gropius-Str. 1, 50126 Bergheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der BREUER & WASEL GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 44480) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WASEL Consulting GmbH, Bergheim (Walter-Gropius-Str. 1, 50126 Bergheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BREUER & WASEL GmbH am 23.06.06 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WASEL Consulting GmbH, Bergheim (Walter-Gropius-Str. 1, 50126 Bergheim). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, die Beratung und Unterstützung von Unternehmen sowie der Handel mit und die Vermietung von Maschinen aller Art, insbesondere solchen der Hebetechnik; weiterhin der Erwerb, die An- und Vermietung, die Verwaltung sowie die Verwertung aller Art von Grundstücken, Grundstücksaufbauten und grundstücksgleichen Rechten.
WASEL Consulting GmbH, Bergheim (Walter-Gropius-Str. 1, 50126 Bergheim). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wasel Maschinenhandels- und Vermietungs-GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergheim (AG Köln HRA 14215) beschlossen.
WASEL Consulting GmbH, Bergheim (Walter-Gropius-Str. 1, 50126 Bergheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2005 mit der Wasel Maschinenhandels- und Vermietungs-GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Bergheim (AG Köln HRA 14215) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.