HRB 10977: GeSo Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Bochum gGmbH, Bochum, Herzogstr. 36, 44807 Bochum. Prokura erloschen: Bittner, Klaus, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10977: GeSo Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Bochum mbH, Bochum, Herzogstr. 36, 44807 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 (Gegenstand), § 7 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung, Verwendung des Jahresgewinns), § 10 (Abfindungsanspruch, Vergütung), § 11 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. Nach Änderung Neue Firma: GeSo Gesellschaft für soziale Dienstleistungen Bochum gGmbH. Nach Änderung Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Jugend- und Altenhilfe ( § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Planung, Errichtung und den Betrieb oder die Unterstützung sozialer Treffpunkte und Einrichtungen, die geeignet sind, künstlerische, kulturelle oder soziale Projekte, Initiativen oder Aktivitäten jeder Art zu fördern; insbesondere sollen die Infrastrukturen für eigene Kultur- und Bildungsveranstaltungen oder solche Dritter geschaffen und unterhalten werden, z. B. durch das Projekt "Kultur-WG" in Bochum-Wattenscheid, welches ein Kulturzentrum und Veranstaltungszentrum für Kunst- und Kulturschaffende und die interessierte Allgemeinheit sein wird; - die Planung, Errichtung und den Betrieb oder die Unterstützung sozialer Treffpunkte und Einrichtungen, die geeignet sind, die Integration junger und alter Menschen in die gesellschaftlichen Aktivitäten zu fördern und am Kunst- und Kulturleben der Gesellschaft teilhaben zu lassen, z. B. das Projekt "BürgerGenerationenHaus Harpen", in welchem insbesondere jugend- und altenspezifische Veranstaltungen und Aktivitäten des kulturellen, künstlerischen, kulinarischen, gesundheitsbezogene oder des sonst gesellschaftlich relevanten Lebens durchgeführt oder gefördert werden; Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Wissens und des Verständnisses in der Bevölkerung bezüglich gesundheitlicher, sozialer oder kultureller Fragen, des Ehrenamtes zugunsten gemeinnütziger Zwecke und aller vorgenannten gemeinnütziger Zwecke; - Maßnahmen zur Steigerung der Bereitschaft in der Bevölkerung, sich ehrenamtlich zu engagieren, z. B. durch geeignete Broschüren, Flyer etc., z. B. durch den Aufbau einer Ehrenamtsbörse in Stadtteilen mit Erneuerungsbedarf (ISEK); - die Befähigung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger z.B. als Stadtteillotsen, Quartiershausmeister, Lesehelfer, zur Durchführung von Besuchsdiensten bei Alleinstehenden in Krankenhäusern und Altenheimen durch geeignete Schulungsmaßnahmen; - die Unterstützung oder Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen, welche die vorgenannten gemeinnützigen Zwecke betreffen; - Unterstützung anderer gemeinnütziger Einrichtungen, welche die Förderung der hier geförderten gemeinnützigen Zwecke oder Einrichtungen zum Gegenstand haben; - Unterstützung der vorgenannten Zwecke und Initiativen in jeglicher Form, z. B. finanziell, organisatorisch, beratend oder mit Sachhilfe. Ziel ist es, eine Plattform für andere gemeinnützige Einrichtungen zu bilden und ein starkes Netzwerk im Bereich des sozialen Engagements zu etablieren. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben, deren Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen begründen und aufheben sowie mobiles wie immobiles Eigentum erwerben. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 5. 2 AO. Sie kann daneben im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig werden.