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a)
WAVA gGmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Taunusstraße 37, 60329 Frankfurt am Main
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5
AO).
3.Der Satzungszweck wird insbesondere
durch folgende Aufgaben verwirklicht, die
die Gesellschaft sich auferlegt hat:
a.) Entwicklung und Verwaltung einer
Augmented-Reality-Ausstellungsplattform,
die wechselnde virtuelle, ortsspezifische
Ausstellungen beherbergt;
b.) Förderung der Sichtbarkeit von virtuellen
Kultur-Kreationen im öffentlichen Raum
durch Planung, Organisation und
Durchführung von Augmented-Reality-
Ausstellungen;
c.) Unterstützung von Künstler:innen und
Kultureinrichtungen bei der Ausweitung
ihrer Arbeit im virtuellen Bereich bzw.
hinsichtlich Extended-Reality durch
Schulungsangebote;
d.) Bildungsarbeit zur Förderung des
öffentlichen Bewusstseins und des
Verständnisses für virtuelle Kunst und
virtuelle Interventionen im physischen
Raum;
e.) Senkung der Zugangsschwelle zu
virtuellen Kreativitäts- und
Produktionswerkzeugen für Künstler:innen
und Kultureinrichtungen durch
Schulungsangebote;
f.) Förderung der Ausweitung
ortsspezifischer virtueller Ausstellungen als
nachhaltige und umweltfreundliche
Möglichkeit, Ausstellungen zu schaffen
sowie diese weltweit zu platzieren und dem
Publikum bereitzustellen;
g.) Einrichtung virtueller Präsentationen
unter Verwendung ortsspezifischer
Augmented Reality als Lösung für
Regionen und Gebiete, die unter einem
begrenzten kulturellen Angebot und einer
begrenzten Infrastruktur leiden;
h.) Aufbau einer Gemeinschaft von
Künstler:innen und Kunstliebhaber:innen
rund um Augmented-Reality-Plattformen;
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Sie erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder Auflösen der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
7. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen
berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern. |
25.500,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Livne Weitzman, Ben, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Adolph, Florian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt.
Geschäftsführer:
Bachmann, David, Offenbach am Main,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2024 |
a)
22.04.2024
Krämer
b)
Fall 1 |