Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Prokura erloschen:
Hilpert, Philipp, Burghaslach, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.11.2024
Wegner |
HRB 11546: WAWI Innovation GmbH, Burghaslach, Laubanger 2, 96152 Burghaslach. Einzelprokura: Hilpert, Philipp, Burghaslach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11546: WAWI Innovation GmbH, Burghaslach, Laubanger 2, 96152 Burghaslach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 hat die Änderung des § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen.
HRB 11546: mkm GmbH-Manufaktur für Geniesser, Burghaslach, Laubanger 2, 96152 Burghaslach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: WAWI Innovation GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Richard, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Müller, Walter, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11546: mkm GmbH-Manufaktur für Geniesser, Burghaslach, Laubanger 2, 96152 Burghaslach. Die Jeckel GmbH mit dem Sitz in Burghaslach (Amtsgericht Fürth HRB 13754) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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