HRB 102252: WBL - Wohnbaugesellschaft mbH Immobilienkontor, Heilbronn, Jakobgasse 2, 74072 Heilbronn. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Burbaum, Gregor, Kaufmann, Heibronn. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Burbaum, Steven, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 102252:WBL - Wohnbaugesellschaft mbH Landhaus-Kontor, Heilbronn, Sülmerstr. 56, 74072 Heilbronn.Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: WBL - Wohnbaugesellschaft mbH Immobilienkontor. Änderung der Geschäftsanschrift: Jakobgasse 2, 74072 Heilbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Burbaum, Steven, Flein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WBL - Wohnbaugesellschaft mbH Landhaus-Kontor, Heilbronn, Sülmerstr. 56, 74072 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: von Olnhausen, Karl, Elektromeister, Nordheim.
WBL - Wohnbaugesellschaft mbH Landhaus-Kontor, Heilbronn, Sülmerstr. 56, 74072 Heilbronn. Geschäftsanschrift: Sülmerstr. 56, 74072 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Vermögensteile (Teilbetrieb II) auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BEIERHYP GMBH", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 109043) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.