WCI-Walker & Co. Immobiliengesellschaft mbH, Düsseldorf, (Inselstr. 19, 40479 Düsseldorf).Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss, HRB 12865) nach Düsseldorf beschlossen.
WCI-Walker & Co. Immobiliengesellschaft mbH, Meerbusch, (Inselstr. 19, 40479 Düsseldorf).Nach Sitzverlegung (jetzt AG Düsseldorf, HRB 59608) nunmehr Düsseldorf.
WCI-Walker & Co. Immobiliengesellschaft mbH, Düsseldorf, (Inselstr. 19, 40479 Düsseldorf).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss HRB 12865) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Beteiligung an Unternehmen der Immobilienwirtschaft, darüber hinaus auch der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermietung von Immobilien und die private Vermögensverwaltung. Genehmigungspflichtige Geschäfte i. S. des § 34 c GewO sind nicht Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Herbst, Marc, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WCI-Walker & Co. Immobiliengesellschaft mbH, Meerbusch, (Inselstr. 19, 40479 Düsseldorf).Nicht mehr Geschäftsführer: Walker, Bernhard, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Marc, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15. August 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. August 2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15. August 2008 mit der WCI Eigenkapitalgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 49675) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.