WCO Kinderkost GmbH Conow, Conow, Am Kalischacht 3, 19294 Malliß-OT Conow. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Nestlé Deutschland Aktiengesellschaft am 03.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WCO Kinderkost GmbH Conow, Conow, Am Kalischacht 3, 19294 Malliß-OT Conow. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Am Kalischacht 3, 19294 Malliß-OT Conow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Nestlé Deutschland Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WCO Kinderkost GmbH Conow, Conow, ( Conow).Der mit der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 28163) am 05.09.2002/10.09.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 18.12.2009 geändert. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft und die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens jeweils vom 17.12.2009 haben der Änderung zugestimmt.