WDR mediagroup licensing GmbH, Köln (Ludwigstr. 11, 50667 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WDR mediagroup audio GmbH am 09.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WDR mediagroup licensing GmbH, Köln (Ludwigstr. 11, 50667 Köln). Prokura erloschen: Zuska, Andrea, Köln, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2005 mit der WDR mediagroup audio GmbH mitSitz in Köln (AG Köln HRB 33335) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WDR mediagroup licensing GmbH, Köln (Ludwigstr. 11, 50667 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2005 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um einen § 10 a (Prüfung des Landesrechnungshofes NRW) beschlossen.