Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
17 |
c)
Gegenstand des Unternehmens ist das
Erbringen von Dienst- und
Serviceleistungen aller Art, insbesondere
zur Eigentumssicherung, zum
Objektschutz, IT-Dienstleistungen und
Handel mit IT-Hardware. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
01.11.2022
Specht
b)
Fall 18 |
HRB 100155:WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Meldezentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsburg, Heßlinger Straßr 1-5, 38440 Wolfsburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Augath, Marc-Frederik, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Meldezentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsburg, Heßlinger Straßr 1-5, 38440 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Lehre Wolfsburg GmbH mit Sitz in Lehre (Amtsgericht Braunschweig, HRB 202465) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Meldezentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsburg, Heßlinger Straßr 1-5, 38440 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Velpke-Wolfsburg GmbH mit Sitz in Velpke (Amtsgericht Braunschweig HRB 202043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
WDZ Wolfsburger Dienstleistungs- und Meldezentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wolfsburg, Heßlinger Straßr 1-5, 38440 Wolfsburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Grasleben Wolfsburg GmbH mit Sitz in Grasleben (HRB 202736) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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