HRA 725638: WEA 154 Hohe Linde GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Personenbezogene Daten (Firma, früher "Schöller Komplementär GmbH") geändert und ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller SI Komplementär GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 725638:WEA 154 Hohe Linde GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen.Neue Geschäftsanschrift: Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen.
WEA 154 Hohe Linde GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller Komplementär GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WEA 154 Hohe Linde GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Rostock HRA 2836 ) am 02.11.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
WEA 154 Hohe Linde GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Infrastrukturgesellschaft Hohe Linde GmbH & Co. KG", Ostseebad Rerik (Amtsgericht Rostock HRA 2836) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2011 Vermögensteile nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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