HRA 726555: WEA 157 Hoher Berg GmbH & Co. KG, Burladingen, Hermannsdorfer Str. 10, 72393 Burladingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Kappelweg 13, 72393 Burladingen.
WEA 157 Hoher Berg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Sitz verlegt; nun: Burladingen. Neue Geschäftsanschrift: Hermannsdorfer Str. 10, 72393 Burladingen.
WEA 157 Hoher Berg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: WEA 157 Hoher Berg Komplementär-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 738940), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller und Stahl Komplementär-GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843).
WEA 157 Hoher Berg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Infrastrukturgesellschaft Hoher Berg GmbH & Co. KG", Rerik (Amtsgericht Rostock HRA 3001) am 06.09.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
WEA 157 Hoher Berg GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Infrastrukturgesellschaft Hoher Berg GmbH & Co. KG", Rerik (Amtsgericht Rostock HRA 3001) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die im Spaltungs- und Übernahmevertrag bezeichneten Vermögensteile auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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