HRB 6797: WEB Lounge-Deutschland GmbH, Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6797: WEB Lounge-Deutschland GmbH, Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRB 6797: WEB Lounge-Deutschland GmbH, Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen geändert, nun: Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten. Von Amts wegen geändert, nun: Liquidator: Mroch, Nikolaus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Stamm, Achim, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Friedberg (Az. 61 IN 114/11) vom 06.04.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
WEB Lounge-Deutschland GmbH, Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
WEB Lounge-Deutschland UG (haftungsbeschränkt), Bad Nauheim, Wilhelmstraße 2, 61231 Bad Nauheim.Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.988,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: WEB Lounge-Deutschland GmbH. Die Bewirtschaftung mobiler und stationärer Internetcafelounges, der Vertrieb von Werbeflächen und Webshoplösungen in Kombination mit Heiß- und Kaltgetränkeverkauf an POS (point of Sale) sowie alle zur Förderung dieser Geschäfte dienlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann weiter jedem Geschäftsführer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Geschäftsführer: Mroch, Nikolaus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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