WEDIT Öko-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Rosenheimer Platz 4, 81669 München. Die Verschmelzung wurde am 10.11.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 83442).
WEDIT Öko-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Rosenheimer Platz 4, 81669 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.10.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 83442) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEDIT Öko-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Rosenheimer Platz 4, 81669 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Seifert, Klaus, Wirtschaftsprüfer, Dießen. Bestellt: Geschäftsführer: Dorn, Christoph, München, * ‒.‒.‒‒.
WEDIT Öko-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München (Isartorplatz 1, 80331 München). Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2004 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 2 ( Gegenstand), 4 ( Stammkapital), 6 (Geschäftsführung und Vertretung), 7 (Gesellschafterversammlung), 11 (Änderung des Gesellschaftsvertrages), 13 (Aufnahme der Geschäftstätigkeit)der Satzung beschlossen.§ 14 wurde neu eingefügt, der bisherige §14 ist nunmehr §15 (Gründungskosten). Neuer Gegenstand: die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs.4 WPO, insbesondere auch Beratung bei der Erstellung von Umweltmanagementsystemen sowie deren Prüfung und Validierung als Umweltgutachter. Die Tätigkeiten der Gesellschaft erstrecken sich auch auf das Ausland. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.