WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, Landau in der Pfalz, Im Grein 3, 76829 Landau in der Pfalz. Der mit der WEGOS AG (früher: logocom AG Beteiligungsgesellschaft für Softwaretechnologie, Landau in der Pfalz ((Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 2356) am 04.05.2001 abgeschlossene Organschafts-und Ergebnisübernahmevertrag ist aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, Landau in der Pfalz, Im Grein 3, 76829 Landau in der Pfalz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2011 mit der Logocom International AG mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 3303) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Eintragung beim übernehmenden Rechtsträger ist am 13.9.2011 erfolgt. Die Gesellschaft ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2006 mit der ICS Ingenieurgesellschaft für EDV + Datentechnik mbH mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz HR B 2429) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEGOS Systemhaus für Softwaretechnologie GmbH, Landau in der Pfalz (Im Grein 3, 76829 Landau). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2006 mit der WEGOS Service GmbH mit Sitz in Werder/Havel (AG Potsdam HR B 12509 P) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Eintragung ist beim Amtsgericht Potsdam am 24.10.2006 erfolgt.