WEINGÄRTNER Flein-Talheim eG, Flein (Römerstr. 14, 74223 Flein). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.07.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
WEINGÄRTNER Flein-Talheim eG, Flein (Römerstr. 14, 74223 Flein). Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.04.2011 und 05.04.2011 mit der Genossenschaft "Genossenschaftskellerei Heilbronn - Erlenbach - Weinsberg eG.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart GnR 100070) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEINGÄRTNER Flein-Talheim eG, Flein (Römerstr. 14, 74223 Flein). Die Generalversammlung vom 20.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck und Gegenstand ), § 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 6 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 11 ( Rechte der Mitglieder ), § 12 ( Pflichten der Mitglieder ), § 15 ( Vertretung ), § 21 ( Kredite an Vorstandsmitglieder ), § 22 ( Aufgaben und Pflichten ), § 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat ), § 24 ( Zusammensetzung und Wahl ), § 28 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 ( Gegenstände der Beschlusfassung ), § 31 ( Mehrheitserfordernisse ), § 33 ( Abstimmungen und Wahlen ) und § 35 ( Versammlungsniederschrift ) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
WEINGÄRTNER Flein-Talheim eG, Flein, (Römerstr. 14, 74223 Flein).Nicht mehr Vorstandsmitglied: Bubeck, Günter, Weinbaumeister, Flein.
WEINGÄRTNER Flein-Talheim eG, Flein, (Römerstr. 14, 74223 Flein).Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hönnige, Roland, Brackenheim, * ‒.‒.‒‒.
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