HRA 330885: WEKA Elektrowerkzeuge e.K., Neubulach, Auf der Höhe 20, 75387 Neubulach. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.08.2018 und der Ausgliederungserklärung und des Versammlungsbeschlusses vom 01.08.2018 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "WEKA KG", Neubulach (Amtsgericht Stuttgart HRA 734553) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
75387 Neubulach
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK