HRB 709841: WEKROPP GmbH, Neulingen, Am Anger 23/1, 75245 Neulingen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) der Handel mit und die Herstellung von druck- und lasertechnischen Erzeugnissen, Haushalts-, Werbe-, Textil- und Freizeitartikeln sowie der Handel mit Zweirädern nebst Zubehör. Wartungs- und Reparaturservice für die vorgenannten Bereiche, b) die Bearbeitung, Verarbeitung und Aufbereitung von Werkstücken aller Art mittels Laserbearbeitung, Gravur, Sticktechnik, Siebdruck, Digitaldruck- und Tampondruck, sowie die Erbringung von Dienst-, Service- und Beratungsleistungen in diesen Bereichen. c) die Errichtung und der Betrieb eines Online-Handels- und Service-Portals zur Auftragsabwicklung.
HRB 709841: WEKROPP GmbH, Neulingen, Am Anger 23/1, 75245 Neulingen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienst-, Service- und Beratungsleistungen auf drucktechnischem Gebiet, insbesondere a) der Handel mit und die Herstellung von druck- und lasertechnischen Erzeugnissen, Haushalts-, Werbe-, Textil- und Freizeitartikeln sowie der Handel mit Zweirädern nebst Zubehör. Wartungs- und Reparaturservice für die vorgenannten Bereiche, b) die Bearbeitung, Verarbeitung und Aufbereitung von Werkstücken aller Art mittels Laserbearbeitung, Gravur, Sticktechnik, Siebdruck, Digitaldruck- und Tampondruck, sowie die Erbringung von Dienst-, Service- und Beratungsleistungen in diesen Bereichen. c) die Errichtung und der Betrieb eines Online-Handels- und Service-Portals zur Auftragsabwicklung.
HRB 709841: WEKROPP GmbH, Neulingen, Am Anger 23/1, 75245 Neulingen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Geschäftsführer und Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Wetzel, Thomas, Neulingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kropp, Ilona, Neulingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH, Neulingen, Am Anger 23/1, 75245 Neulingen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: WEKROPP GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 27.04.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der übernehmenden Gesellschaft vom 03.05.2013 die "WEKROPP Limited", London (England) (Companies House of Cardiff Nummer 4245716) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH, Neulingen, Am Anger 23/1, 75245 Neulingen. Die Gesellschaft hat am 29.07.2011 den Verschmelzungsplan betreffend die Verschmelzung der WEKROPP Limited mit dem Sitz in London, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 4245716, als übertragende Gesellschaft, auf die WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH mit dem Sitz in Neulingen (Enzkreis), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 709841, als übernehmende Gesellschaft, zum Handelsregister eingereicht. Bei der WEKROPP Limited handelt es sich um eine Private Limited Company nach englischem Recht. Auf die grenzüberschreitende Umwandlung finden § 122a ff. UmwG sowie Reg. 6 ff. Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) Anwendung. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt : Die WEKROPP Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht mit dem Sitz in London, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England an Wales, Cardiff, Cornpany No. 4245716, als übertragende Gesellschaft, sowie die WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Neulingen (Enzkreis), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 709841, als übernehmende Gesellschaft. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der WEKROPP Limited auf die WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH die folgenden Rechte zu: a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der WEKROPP Druck und Lasertechnik GmbH unter deren Geschäftsanschrift Am Anger 23/1, 75245 Neulingen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis Im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft WEKROPP Limited kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der WEKROPP Druck- und Lasertechnik GmbH, Frau Ilona Kropp, angefordert werden
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