Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
|
b)
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Dr. Graefenstein, Julian, Mülheim an der Ruhr,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Dr. Graefenstein, Julian, Essen, * ‒.‒.‒‒ |
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.04.2023
beschlossen, den Gesellschaftsvertrag vollständig neu zu
fassen. |
a)
28.04.2023
Rath |
HRB 11365: WELDOTHERM Wärmetechnischer Dienst GmbH, Essen, Nordsternstr. 32, 45329 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Graefenstein, Ralf, Techniker, Essen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Graefenstein, Julian, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11365: WELDOTHERM Wärmetechnischer Dienst GmbH, Essen, Nordsternstr. 32, 45329 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.03.2021 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Wärmetechnischen Dienstes insbesondere die Durchführung von Glüh- und Vorwärmarbeiten an metallischen Bauteilen sowie die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten sowie die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in sämtlichen Dienstleistungsbereichen und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Geschäftsführer: Liebeck, Thomas, Dorsten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11365: WELDOTHERM Wärmetechnischer Dienst GmbH, Essen, Nordsternstr. 32, 45329 Essen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.07.2019 mit der GEW Gesellschaft für Elektro-Wärme mbH mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRB 37581) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11365: WELDOTHERM Wärmetechnischer Dienst GmbH, Essen, Nordsternstr. 32, 45329 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GEW Gesellschaft für Elektro-Wärme mbH mit Sitz in Hückeswagen (Amtsgericht Köln, HRB 37581 sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 76.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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