WELLGO Werkzeugbau und Spritzgussteile GmbH, Nohfelden, Zum Nagelkopf 4, 66625 Nohfelden.Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 474.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR. Geschäftsanschrift: Zum Nagelkopf 4, 66625 Nohfelden.
WELLGO GmbH Werkzeuge und. Spritzgußteile, Nohfelden (Industriegebiet, 66625 Nohfelden). Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 Abs. 9, Abs. 11 (Gesellschafterversammlungen), 9 Abs. 3 (Jahresabschluß, Ergebnisverwendung), 14 (Wettbewerbsverbot), 16 (Bekanntmachungen) sowie die Einfügung des § 11 lit. a (Güterstand der Gesellschafter) beschlossen. Neue Firma: WELLGO Werkzeugbau und Spritzgussteile GmbH. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 05.04.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2006 einen Teil ihres Vermögens (Betriebsteil "Herstellung von Kunststoffgeräten, insbesondere Sanitärgeräten") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete WELLGO Gerätetechnik GmbH mit Sitz in Nohfelden (AG Saarbrücken HRB 15772) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.