HRB 81128: WEMA Stahl- & Maschinenbau GmbH, St. Wendel, Essener Straße 11, 66606 St. Wendel. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 5a (Poolvereinbarung) beschlossen.
WEMA Stahl- & Maschinenbau GmbH, St. Wendel (Essener Straße 11, 66606 St. Wendel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der Franz Weiskircher Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Illingen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 43125) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEMA Stahl- & Maschinenbau GmbH, St. Wendel (Essener Straße 11, 66606 St. Wendel). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2008 mit der Weiskircher OHG mit Sitz in St. Wendel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 10428) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WEMA Stahl- & Maschinenbau GmbH, St. Wendel (Essener Straße 11, 66606 St. Wendel). Die Gesellschafterversammlung hat am 08.05.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um 30,81 EUR auf 51.160,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), 19 (Schlussbestimmungen) zu ändern. 51.160,00 EUR.