HRB 167615 B: WENZEL Property Financial Services GmbH, Berlin, Am Kupfergraben 6, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Kupfergraben 6, 10117 Berlin
HRB 167615 B: WENZEL Property Financial Services GmbH, Berlin, Unter den Linden 26, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Unter den Linden 26, 10117 Berlin
HRB 167615 B: WENZEL Property Financial Services GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin. Firma: WENZEL Property Financial Services GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin; Gegenstand: Die Beratung, wirtschaftliche Baubetreuung und Begleitung von Bau- und Finanzierungsvorhaben von Endkunden; die Kreditvermittlung an Banken, Versicherungen und an weitere Finanzierungsinstitute; die Vermittlung, An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken und weitere Finanzdienstleistungen nach § 34 c der Gewerbeordnung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wenzel, Frank, * ‒.‒.‒‒, Leuna OT Kötschlitz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Merxbauer, Carmen, * ‒.‒.‒‒, Leuna OT Kötschlitz; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.02.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma WENZEL Property Financial Services e.K. vom Inhaber Frank Wenzel geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50282 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 20.02.2015 in der Fassung der Beschlüsse vom 07.05.2015 und 22.05.2015. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.