HRA 6189: WERTAX KG, Königswinter, Eduard-Rhein-Straße 4, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 6189: WERTAX KG, Königswinter, Königswinterer Str. 409, 53639 Königswinter. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eduard-Rhein-Straße 4, 53639 Königswinter.
HRB 12044: WERTAX GmbH, Königswinter, Königswinterer Str. 409, 53639 Königswinter. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Siegburg, HRA 6189) am 28.06.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6189: WERTAX KG, Königswinter, Königswinterer Str. 409, 53639 Königswinter. (Die Verwaltung eigenen Vermögens, der An- und Verkauf von Immobilien, die Immobilienvermittlung sowie die Unternehmensberatung, insbesondere auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Projektmanagements sowie der Übernahme von Bau- und Renovierungsarbeiten als Generalübernehmer oder Generalunternehmer. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren jeglicher Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Königswinterer Str. 409, 53639 Königswinter. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Biermann, Angelika, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WERTAX GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRB 12044) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 12044: WERTAX GmbH, Königswinter, Königswinterer Str. 409, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2017 im Wege des Formwechsels in die WERTAX KG mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, 41 AR 349/2017) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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