WERTH-HOLZ Projekt GmbH, Finnentrop (Therecker Weg 11, 57413 Finnentrop). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GHW AG Gesellschaft für Holztechnologie und -werkstoffe (AG Bonn - HR B 10763) am 18.11.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WERTH-HOLZ Projekt GmbH, Finnentrop (Therecker Weg 11, 57413 Finnentrop). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. Juli 2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28. Juli 2005 mit der GHW AG Gesellschaft für Holztechnologie und -werkstoffe mit Sitz in Bonn (AG Bonn - HR B 10763 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WERTH-HOLZ Projekt GmbH, Finnentrop (Therecker Weg 11, 57413 Finnentrop). Die Gesellschafterversammlung vom 19. November 2004 hat in der Form der Anmeldungen vom 27. Dezember 2004 und 03. Januar 2005 beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft und die Stammeinlagen von DM 200.000,00 entsprechend dem von der Europäischen Kommission festgesetzten amtlichen Umrechnungskurs auf EUR 102.258,38 umzustellen, das Stammkapital im Wege der Kapitalherabsetzung zur Glättung um EUR 8,38 auf EUR 102.250,00 herabzusetzen, es dann im Wege der Kapitalerhöhung durch Bareinzahlung von EUR 1.000.000,00 auf EUR 1.102.250,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung hat weiter beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt der Umstellung auf EUR anzupassen.