WERTH-HOLZ Verwaltungsgesellschaft mbH, Finnentrop (Therecker Weg 11, 57413 Finnentrop). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GHW AG Gesellschaft für Holztechnologie und -werkstoffe (AG Bonn - HRB 10763) am 18. November 2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WERTH-HOLZ Verwaltungsgesellschaft mbH, Finnentrop (Therecker Weg 11, 57413 Finnentrop). Die Gesellschafterversammlung hat am 28.Juli 2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 564,59 auf EUR 25.000,00 herabzusetzen und sodann von EUR 25.000,00 um EUR 100,00 auf EUR 25.100,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Stammkapital nunmehr: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. Juli 2005 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28. Juli 2005 mit der GHW AG Gesellschaft für Holztechnologie und -werkstoffe mit Sitz in Bonn (AG Bonn - HR B 10763 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.