WERTLEASING Gesellschaft für Fachhandels-Leasing GFL mbH, Hannover (Breite Straße 6-8, 30159 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WERTLEASING Beteiligungs GmbH (vormals FINEX GmbH Leasinggesellschaft) am 20.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
WERTLEASING Gesellschaft für Fachhandels-Leasing GFL mbH, Hannover (Breite Straße 6-8, 30159 Hannover). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.05.2008 mit der FINEX GmbH - Leasinggesellschaft mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 50979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
WERTLEASING Gesellschaft für Fachhandels-Leasing GFL mbH, Hannover (Breite Straße 6-8, 30159 Hannover). Mit der WERTGARANTIE Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Hannover HRB 202069) als herrschendem Unternehmen ist am 01.01.2007 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2007 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der WERTGARANTIE Beteiligungen GmbH in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 2155) am 12.07.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist aus wichtigem Grund zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.