WESTFINANZ Westdeutsche Finanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Warendorfer Str. 10, 48145 Münster). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden WestLB AG am 30.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
WESTFINANZ Westdeutsche Finanzierungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Münster (Warendorfer Str. 10, 48145 Münster). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2006 mit der WestLB AG mit Sitz in Düsseldorf ( AG Düsseldorf, HRB 42975) und Münster (AG Münster, HRB 6400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.