HRA 2894: WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld, Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld. Die Firma ist erloschen.
WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld, Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Liquidator: Klostermann, Peter, Coesfeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld (Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.04.2007 wirksam geworden.
WESTROHR Betonwerk Münster GmbH & Co. KG, Coesfeld (Am Wasserturm 20, 48653 Coesfeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 30.10.2006 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 30.10.2006 Teile des Vermögens der Westrohr GmbH & Co. KG mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen HRA 3339) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.