Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
|
|
b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsführer:
Weyerer, Georg, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
|
a)
03.09.2024
Härschel |
5 |
|
|
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Weyerer, Friedrich Maximilian, München,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
17.08.2023
Eckl-Dimpflmaier |
HRB 985: WETRON Gesellschaft für Elektronik und Automatisierungstechnik mbH, Rosenheim, Kolbermoorer Str. 8, 83026 Rosenheim. Bestellt: Geschäftsführer: Weyerer, Friedrich Maximilian, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WETRON Gesellschaft für Elektronik und Automatisierungstechnik mbH, Rosenheim, Kolbermoorer Str. 8, 83026 Rosenheim. Prokura erloschen: Zolke, Dietmar, Oberaudorf, * ‒.‒.‒‒.
WETRON Gesellschaft für Elektronik und Automatisierungstechnik mbH, Rosenheim (Kolbermoorer Str. 8, 83026 Rosenheim). Die Telebild Industriefilm Gesellschaft für Film und Fernsehproduktionen mbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 5345) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen