HRB 6387: WEYANT Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, Feldmannstraße 121, 66119 Saarbrücken. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Weyant, Jean-Paul, Sarreguemines / Frankreich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2017 hat die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Geschäftsanschrift: Feldmannstraße 121, 66119 Saarbrücken.
HRB 6387: WEYANT Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken ( 66121 Saarbrücken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1978, einmal geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.1985. Der Export, der Import, der Großhandel und die Vertretung von a) Eisen- und Metallwaren aller Art, insbesondere Metallkammern für Industrie- und Bürobedarf, b) Maschinen, Apparaten und Zubehör zum Verpacken und Versenden von Waren. 50.000,00 DEM. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weyant, Jean-Paul, Kaufmann, Enchenberg / Frankreich. Von Amts wegen gelöscht nach § 395 Abs.1, S. 2 FamFG, § 19 Abs.1 HRV: Die Gesellschaft wurde am 06.06.2000 von Amts wegen gemäß § 141 a FGG gelöscht.
HRB 6387: WEYANT Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken ( 66121 Saarbrücken). Es ist beabsichtigt, die erfolgte Löschung von Amts wegen gemäß § 395 Abs. 1 FamFG zu löschen.Die Löschung vom 06.06.2000 wegen Vermögenslosigkeit war trotz des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung im Sinne des § 395 Abs.1 S. 1 FamFG, nämlich unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften, erfolgt. Denn Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit der Gesellschaft lagen ausweislich der Handelsregisterakten hier anfänglich nicht vor, wurden auch nicht durch das Gericht ermittelt und sind auch in der Folgezeit bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht zutage getreten.Die vorgenommene Löschung soll daher gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen als nachträglich unzulässig geworden gelöscht werden und die Wiedereintragung der Gesellschaft erfolgen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 1 Monat beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -Zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.