HRB 228: WGF Wohnungs-GmbH Friedland, Friedland, Am Markt 3, 17098 Friedland. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und insbesondere die Änderung in § 2 Gegenstand beschlossen. (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. (2) Die Gesellschaft kann bei Beachtung ihres öffentlichen Zwecks Wohnungen und Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, sanieren, veräußern und bewirtschaften. Sie kann außerdem gewerbliche, kulturelle, sportliche und sonstige Einrichtungen errichten, verwalten, sanieren und veräußern. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. (3) Die Gesellschaft kann bei Beachtung des öffentlichen Zwecks die wirtschaftliche und technische Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen auf eigene Rechnung, als auch für Rechnung Dritter übernehmen. (4) Die Gesellschaft kann bei Beachtung des öffentlichen Zwecks bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, bebauen, veräußern oder Dritten zur Nutzung in Form von Erbbaurechten überlassen, soweit das dem Unternehmensgegenstand entspricht. (5) Die Gesellschaft ist zur Vornahme sonstiger Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern, insbesondere die Beteiligung an wirtschaftsfördernden Maßnahmen zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Sie darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. (6) Die Gesellschaft kann außerdem bei Beachtung des öffentlichen Zwecks alle anfallenden Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der im Zusammenhang damit notwendigen Infrastruktur übernehmen. (7) Die Gesellschaft ist im Rahmen des öffentlichen Zwecks und ihres Unternehmensgegenstandes berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen. (8) Die Beteiligung an oder die Gründung von Unternehmen durch die Gesellschaft ist nur im Rahmen des Unternehmensgegenstandes erlaubt und bedarf der Zustimmung der Stadt Friedland. (9) Die Tochterunternehmen haben die Regelungen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die für die Beteiligungen der Kommune gelten, zu beachten. Die Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu gestalten. (10) Soweit die Tochterunternehmen einen Aufsichtsrat haben, ist den Gesellschaftern der Muttergesellschaft ein Entsendungsrecht für die ihr zustehenden Sitze einzuräumen. Bestellt als Geschäftsführer: Lettner, Frank, Ostseebad Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Steike, Jörn, Galenbeck, * ‒.‒.‒‒.
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Hinter dem Rathaus 1, 17098 Friedland
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Amtsgericht: Neubrandenburg
Rechtsform: GmbH