HRB 12752: WGH Zwei GmbH, Emsdetten, Rheiner Str. 2, 48282 Emsdetten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Wefers, Franz-Samuel, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 12752: WGH Zwei GmbH, Emsdetten, Rheiner Str. 2, 48282 Emsdetten. Bestellt als Geschäftsführer: Wefers, Franz-Samuel, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 12752: WGH Zwei GmbH, Emsdetten, Rheiner Str. 2, 48282 Emsdetten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2020. Geschäftsanschrift: Rheiner Str. 2, 48282 Emsdetten. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen inländischen und ausländischen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wefers, Christoph, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Wefers Gastronomie-Holding GmbH mit Sitz in Emsdetten (Amtsgericht Steinfurt HRB 4997) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.03.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.03.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.