WGPW GmbH, München, Falkweg 41, 81243 München. Die Verschmelzung wurde am 03.06.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 75192).
WGPW GmbH, München, Falkweg 41, 81243 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Greuzinger Projekt Gewerbebau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in (Amtsgericht München HRA 75192) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Greuzinger Projekt Wohnbau GmbH, München, Falkweg 41, 81243 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), und 8 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: WGPW GmbH.
Greuzinger Projekt Wohnbau GmbH, München, Bodenseestraße 4, 81241 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Falkweg 41, 81243 München. Bestellt: Geschäftsführer: Greuzinger, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Greuzinger Projekt Wohnbau GmbH, München, Bodenseestraße 4, 81241 München.Die Greuzinger + Partner BauprojektEntwicklungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 100851) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen